Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13320
VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01 (https://dejure.org/2002,13320)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 K 1040/01 (https://dejure.org/2002,13320)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 K 1040/01 (https://dejure.org/2002,13320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung eines Einzelhandelsbetriebs ohne Verknüpfung mit der Versorgungssituation in einem Gebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    Dies rechtfertigt sich daraus, dass die "Einzelhandelsklausel" zusammen mit der Gebietsfestsetzung eine einheitliche, aufeinander abgestimmte und in Einzelbestandteile nicht zerlegbare Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben bildet (vgl. auch BVerwG, B. v. 08.08.1989 - 4 NB 2.89 -, DVBl 1989, 1103 = ZfBR 1989, 274 unter Bezugnahme auf VGH Bad.-Württ., U. v. 23.09.1988 - 8 S 2053/88).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind dann, wenn sich die Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung, insbesondere über die Gebietsfestsetzung als unwirksam erweist, regelmäßig - und so auch hier - die übrigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ebenfalls nichtig, da mit der Gebietsfestsetzung dem Bebauungsplans die Kernaussage seines Konzepts fehlt, auf dem er beruht (BVerwG, B. v. 08.08.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    Der Zurechnung des Grundstücks S.-Straße 100 zur maßgeblichen näheren Umgebung steht auch nicht entgegen, dass es im Geltungsbereich eines anderen qualifizierten Bebauungsplans liegt, denn zu der nach § 34 BauGB den Maßstab bildenden "vorhandenen Bebauung" kann auch qualifiziert beplantes Gebiet gehören (BVerwG, U. v. 31.10.1975 - 4 C 16.73 -, DÖV 1976, 381).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    (BVerwG, U. v. 23.03.1994 - 4 C 18.92 -, BVerwGE 95, 277 = DVBl. 1994, 702).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt dieses Gebäude auch keinen Fremdkörper (vgl. BVerwG, U. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 = DVBl. 1990, 572) dar, dem bei der Bestimmung des maßgeblichen Rahmens keine Bedeutung zukommen würde.
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    62 Entgegen der Auffassung der Beklagten gehört das Grundstück S.-Straße 100 nicht nur für die Beurteilung des Einfügens nach der Art sondern auch für die Beurteilung des Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung zur maßgeblichen näheren Umgebung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts so weit reicht, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. etwa BVerwG, B. v. 28.08.1998 - 4 B 79.98 - , BauR 1999, 32 = UPR 1999, 26).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass unter Anwendung dieser Kriterien bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks der Umkreis der zu beachtenden Bebauung enger zu begrenzen sein kann als bei Ermittlung des Gebietscharakters, da bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung in der Regel der unmittelbaren Umgebung des Baugrundstücks eine stärkere Prägung zukommen wird als der entfernteren Umgebung (vgl. BVerwG, U. v. 19.09.1969 - 4 C 18.67 -, NJW 1970, 263 = DVBl. 1970, 62).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    So wäre möglicherweise in Betracht gekommen, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantem Sortiment generell auszuschließen, so dass jedenfalls Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung, sog. "Nachbarschaftsläden" (vgl. zu diesen größenbezogenen Typen von Einzelhandelsbetrieben BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 19.85 -, NVwZ 1987, 1076 = ZfBR 1987, 254), zulässig geblieben wären.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit den Urteilen vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - 4 N 4.86 - (BVerwGE 77, 308) geklärt, dass nach § 1 Abs. 5 BauNVO auch einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefassten Nutzungen und damit auch Einzelhandelsbetriebe aus (eingeschränkten) Gewerbegebieten ausgeschlossen oder - wie hier - ausnahmsweise zugelassen werden können.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit den Urteilen vom 22.05.1987 - 4 C 77.84 - (BVerwGE 77, 317) und - 4 N 4.86 - (BVerwGE 77, 308) geklärt, dass nach § 1 Abs. 5 BauNVO auch einzelne der unter einer Nummer einer Baugebietsvorschrift der Baunutzungsverordnung zusammengefassten Nutzungen und damit auch Einzelhandelsbetriebe aus (eingeschränkten) Gewerbegebieten ausgeschlossen oder - wie hier - ausnahmsweise zugelassen werden können.
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.12.2002 - 2 K 1040/01
    Die planerischen Festsetzungen müssen deshalb entsprechend der vom Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegten sog. Typenlehre hinreichend abstrakt getroffen werden (BVerwG, B. v. 27.07.1998 - 4 NB 31.98 -, NVwZ-RR 1999, 9 = ZfBR 1998, 317; B. v. 18.12.1989 - 4 NB 26.89 -, NVwZ-RR 1990, 229 = ZfBR 1990, 99).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 5 S 901/99

    Stärkung des Einzelhandels durch Festsetzungen im Bebauungsplan

  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 174.89

    Außerkrafttreten einer Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 3 S 439/03

    Eingeschränkte Erteilung eines Bauvorbescheids; innenstadtrelevante

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichtes Stuttgart vom 18. Dezember 2002 - 2 K 1040/01 - geändert und die Klage abgewiesen.

    Auf die am 28.2.2001 erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Stuttgart die Beklagte mit Urteil vom 18.12.2002 - 2 K 1040/01 - zur Erteilung des beantragten Bauvorbescheids.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18.12.2002 - 2 K 1040/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht